BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rede zum Haushalt 2021
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Gerards, sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
sehr geehrte Ratskolleginnen und Ratskollegen,
sehr geehrte Gäste im Zuschauerraum,
sehr geehrte(r) Vertreter(in) der Presse,
vorab herzlichen Dank an Herrn Gerards für die kompetente Beratung zum vorliegenden Haushaltsentwurf.
An dieser Stelle möchten wir uns nochmals ausdrücklich bei Herrn Gerards für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken und ihm schon jetzt einen angenehmen, gesunden und entspannten Ruhestand wünschen.
Unser Dank gilt auch in diesem Jahr wieder allen Mitarbeiter*innen der Verwaltung, die uns im abgelaufenen Jahr unterstützt haben.
Lago Laprello:
In der letzten Haushaltsrede wiesen wir bereits darauf hin, dass es am Lago Laprello immer wieder zu Beschädigungen der Infrastruktur kommt oder zum Hinterlassen von Müll. Daran hat sich nichts geändert.
Auch die von uns wegen „Lichtverschmutzung“ nicht befürwortete Aufstellung von Lichtbänken und die damit verbundenen zu erwartenden Beschädigungen sind mittlerweile eingetreten. Die Presse berichtete zwischenzeitlich über Graffiti-Besprühungen dieser Lichtbänke.
Zwischenzeitlich haben sich auch Anwohner*innen des „Seeufers“ im Juni 2020 über Ruhestörungen von feiernden Gruppen beschwert, die teilweise bis tief in die Nacht anhielten. Diese Beschwerde wurde beim vorigen Bürgermeister einschließlich Unterschriftenliste eingereicht, eine nennenswerte Reaktion von Seite der Stadt gab es jedoch nicht.
In Zusammenhang mit feiernden Gruppen kam es im Juni 2020 zu einem Polizeieinsatz mit 4 Streifenwagen am Lago, bei dem es darum ging, die Schranke der Fritz-Bauer-Straße nach der deklarierten Schließzeit um 22.00 Uhr nochmals zu öffnen, um Fahrzeuge aus dem abgesperrten Bereich fahren zu lassen.
Der Sicherheitsdienst handelte nach Arbeitsanweisung und verweigerte die Öffnung der Schranke, musste dann aber aufgrund des Drucks der Menge in der Folge die Polizei zur Hilfe rufen, was den vorgenannten Einsatz auslöste. Daher wurde dann entgegen den Festlegungen der Stadt Heinsberg, die Schranke ab 22.00 Uhr zu schließen, diese nochmals geöffnet.
An solchen Vorkommnissen kann man erkennen, dass die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich des Lago Laprello teils schwer zu gewährleisten ist und insbesondere die Befugnisse des eingesetzten Sicherheitsdienstes nicht ausreichen, bestimmte Situationen zu managen.
Wir erwarten in diesem Zusammenhang, dass sich die Verwaltung nochmals mit der Thematik befasst und die entsprechende Satzung zu mehr Sicherheit und Ordnung überarbeitet.
Gleichzeitig bitten wir zu prüfen, ob eine Parkraumbewirtschaftung entlang der Fritz-Bauer-Straße als Echtzeitparksystem ab der Schranke sinnvoll ist.
Mit diesen zusätzlichen Einnahmen könnten entstehenden Kosten refinanziert werden.
Im Übrigen weisen wir an dieser Stelle zum wiederholten Male darauf hin, dass eine öffentliche Toilettenanlage am Lago aus nachvollziehbaren Gründen eingerichtet werden sollte. Dieselben Überlegungen sollten auch für die neue Freizeitanlage am Liecker Sportplatz erfolgen.
B221n – Ortsumgehung Unterbruch und Anbindung Industriegebiet:
Nachdem Wassenberg schon seit Anfang Dezember 2019 durch die Eröffnung der B221n vom Durchgangsverkehr erheblich entlastet wurde, stellen wir auch in diesem Jahr erneut die Frage, wann endlich der Lückenschluss von Heinsberg bis Wassenberg folgt?
Wie bereits im letzten Jahr erwähnt, sind wir Grünen bekanntlich für den Schutz der Umwelt. Der Mensch ist auch ein Teil der Umwelt und für uns hat der Schutz der Menschen in Unterbruch höhere Priorität als der Schutz von Ackerflächen, die der Straße weichen müssen. Wir wollen die Menschen in Unterbruch vom Durchgangsverkehr entlasten, um damit die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen.
Darüber hinaus wird dieser Lückenschluss auch eine bessere Anbindung unserer Gewerbe- bzw. Industriegebiete schaffen. In diesem Zusammenhang betonen wir nochmals, dass diese Anbindung intelligent erfolgen muss, damit der durch die Firma TROTEC zu erwartende zusätzliche Verkehr (ca. 870 Fahrzeuge/Tag, davon ca. 338 LKW) die Karl-Arnold-Straße nicht noch zusätzlich belastet.
Hier muss rechtzeitig ein entsprechendes Verkehrskonzept ausgearbeitet werden.
Solange diese Umgehung nicht existiert, werden die Menschen nach Fertigstellung des neuen TROTEC-Standortes auf der Karl-Arnold-Straße zusätzlichen und vermeidbaren Belastungen ausgesetzt!
Wir fordern von der Verwaltung zeitnah eine konkrete Information zum aktuellen Planungsstand der B221n und später eine intelligente Verkehrsführung, um auch die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner*innen in Oberbruch gewährleisten zu können.
Kinder- und Jugendbeirat:
Nachdem seinerzeit der Kinder- und Jugendbeirat auf Antrag unserer Fraktion hin auch große Zustimmung bei den anderen Ratsfraktionen fand und die Gründung gemeinsam beschlossen wurde, freuen wir uns jetzt, dass dieses Gremium nun durch entsprechenden Satzungsbeschluss vom Dezember 2020 etabliert werden kann. Damit wird Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit gegeben sich aktiv, ideenreich und wirksam an der Gestaltung von politischen und gesellschaftlichen Angelegenheiten in der Stadt Heinsberg zu beteiligen und ihre Zukunft selbst zu gestalten.
Neue Jugendeinrichtung:
In der Vergangenheit haben wir als GRÜNE schon öfter angeregt mehr für die Jugend in Heinsberg anzubieten. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Ankündigung der katholischen Kirche eine neue Jugendeinrichtung in den Räumen der ehemaligen Apotheke in der oberen Hochstraße einrichten zu wollen. Damit wird es dann neben dem LoonyDay eine zweite Jugendeinrichtung in Heinsberg geben.
Mittel- bis langfristig sollte die Stadt Heinsberg einmal darüber nachdenken, selbst eine Jugendeinrichtung zu betreiben und in welchem Ortsteil diese sinnvoll eingerichtet werden könnte. Hierzu sollte in Erfahrung gebracht werden, ob es dafür Fördergelder gibt.
Pandemische Lage mit Auswirkungen auf kommunale Haushalte:
Wenn man auf das Jahr 2020 zurückblickt, kommt man nicht umhin, auch und insbesondere das Thema Corona-Pandemie anzusprechen. Diese hat das Jahr 2020 in vielerlei Hinsicht geprägt und wird uns aller Voraussicht nach in vielen Lebensbereichen, vor allem in gesundheitlicher Hinsicht, aber auch wirtschaftlich noch lange beschäftigen.
Wegen der Pandemie wurde auch die Rats- und Ausschussarbeit meist auf das Notwendigste beschränkt. Ratssitzungen wurden möglichst in kurzer Form und verringerter Besetzung durchgeführt, Arbeitskreise (wie z.B.: Klimaschutz) konnten nicht wie geplant tagen, kurzum fand auch die Kommunalpolitik nur noch in „abgespeckter Schmalspurversion“ statt.
Ja es ist richtig und unbestreitbar: Im schlimmsten Fall kann das finale Ergebnis einer Infektion mit SARS-COV-2 für viele Menschen leider den Tod bedeuten, insbesondere dann, wenn Sie höher betagt sind und/oder unter einschlägigen Vorerkrankungen leiden. Daneben kann es auch zu schweren Verläufen bei jüngeren und/oder nicht vorerkrankten Menschen kommen. Wir haben zehntausende von Opfern dieser Pandemie allein hier in Deutschland zu beklagen und jedes Opfer ist zweifelsohne eins zu viel.
Bei dieser Lage ist es natürlich richtig, dass die Regierung alles versucht, um uns als Bevölkerung zu schützen. Doch müssen wir nach mehr als einem Jahr Pandemie mit dem ausschließlichen „Beifallklatschen“ für diese Maßnahmen aufhören und auch mal „andere Brillen“ aufsetzen und auf die von der Regierung angeordneten Maßnahmen schauen. Wir möchten an dieser Stelle den Blick auf die Bundespolitik richten, die mit den beschlossenen Corona-Maßnahmen unmittelbar und massiv in kommunalpolitische Angelegenheiten eingreift.
Aus unserer Sicht betrachtet die Bundesregierung die Pandemie zu einseitig mit Fokussierung auf die Gesundheitsaspekte. Es bedarf keiner Frage, dass die Gesundheit im Vordergrund stehen muss, aber man darf auch die Auswirkungen der ergriffenen Maßnahmen nicht aus dem Blick verlieren.
Ich möchte an dieser Stelle unseren Bundestagspräsidenten Herrn Wolfgang Schäuble (CDU) zitieren, der es für falsch hält, bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie allein dem Lebensschutz die höchste Priorität einzuräumen. Im April 2020 bemerkte er: „Wenn ich höre, alles andere habe vor dem Schutz von Leben zurückzutreten, dann muss ich sagen: Das ist in dieser Absolutheit nicht richtig“, sagte Schäuble in einem Interview mit dem Tagesspiegel. „Wenn es überhaupt einen absoluten Wert in unserem Grundgesetz gibt, dann ist das die Würde des Menschen.“ Diese sei unantastbar, “schließe aber nicht aus, dass wir sterben müssen“, erklärte er.
In diesem Zusammenhang möchten wir auf die erheblichen Kollateralschäden durch die pandemischen Maßnahmen aufmerksam machen, die auch uns hier in Heinsberg kommunalpolitisch beschäftigen, beschäftigen müssen und uns aller Voraussicht nach noch erhebliche Zeit beschäftigen werden.
Wenn wir im vorliegenden Haushaltsentwurf trotz der Pandemie noch ca. 835.000 Euro Gewerbesteuer mehr eingenommen haben als geplant, so wird dies voraussichtlich in den kommenden Jahren ganz anders aussehen. Hierzu wird auch im vorliegenden Haushaltsentwurf ab Seite 62 Stellung bezogen.
Es ist damit zu rechnen, dass die bisherigen negativen Auswirkungen der Pandemie und die noch folgenden erheblichen Einfluss auf die Haushalte der kommenden Jahre haben werden. Es ist darüber hinaus zu erwarten, dass sich diese negativen Auswirkungen zeitversetzt zeigen. Aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die derzeit bis zum 30.04.2021 verlängert ist, sind Insolvenzen nach dieser Frist sicher zu erwarten, denn dieses Mittel kann Insolvenzen nicht verhindern, lediglich verzögern. Bildlich gesprochen werden hier „tote Pferde“ weiter geritten.
Ob Bund und/oder Land den Kommunen dauerhaft Unterstützung bieten können, so wie das im Jahr 2020 erfolgte, ist fraglich und bleibt dahingestellt.
Für die vom Bund aufgenommenen und in ihrer Höhe noch nie dagewesenen Schulden für die milliardenschweren Überbrückungshilfen und Hilfspakete werden die nachfolgenden Generationen aufkommen müssen und daran schwer zu tragen haben.
Als verantwortlich für diese Situation sehen wir in erster Linie die angeordneten und wiederholten „Lockdowns“, die offensichtlich das Mittel der Wahl der Regierung darstellen.
Es mag sein, dass ein Lockdown möglicherweise die Ausbreitung des Virus verlangsamen kann, dennoch bleibt es fraglich, denn einige Studien weltweit renommierter Wissenschaftler widerlegen ihre Wirksamkeit.
Selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt mittlerweile auch die Wirkung eines Lockdowns in Frage und wenn man auf andere Länder mit noch härteren Lockdowns blickt, stehen hier nur einige wenige besser da.
Und schauen wir uns die Historie in unserem Land an: Ab Anfang November wurde ein „Lockdown-light“ angeordnet, der 6 Wochen lang erfolglos blieb. Mitte Dezember wurde dann ein „harter“ Lockdown angeordnet. Bis Anfang Januar zeigten sich auch hier keine signifikanten Besserungen in den täglichen Infektions- und Sterbezahlen, diese blieben nach wie vor äußerst hoch, sodass schon in der ersten Januarwoche entschieden wurde, den Lockdown mit weiteren Einschränkungen bis Mitte Februar zu verlängern. Dennoch blieben auch bis Ende Januar die gemeldeten Zahlen hoch, insbesondere die der Verstorbenen.
Auch vor diesem Hintergrund muss mal die Frage gestellt werden, ob ein Lockdown wirklich geeignet ist, das Infektionsgeschehen dauerhaft in den Griff zu bekommen, wenn sich nach weiteren 6 Wochen kaum Verbesserungen gezeigt haben.
Am 10.Februar wurde dann der Lockdown nochmals verlängert bis zum 07. März mit offenem Ende, denn es wurde festgelegt, dass nicht das Datum, sondern eine 35er-Inzidenz erst zu Lockerungen führen kann, wann immer diese erreicht wird.
Dies bedeutet für den Handel und die Menschen keinerlei Perspektive.
Wir müssen uns vor Augen führen, dass ein Lockdown immense Kollateralschäden verursacht in wirtschaftlicher, bildungspolitischer, gesellschaftlicher, sozialer und auch insbesondere gesundheitlicher Hinsicht. Gesund sein, heißt nicht nur, nicht an Covid-19 zu erkranken!
Aufgrund der derzeit äußerst schleppenden Impfsituation und der damit einhergehenden verfehlten Impfpolitik, wird es noch sehr lange dauern, bis eine weitgehende Immunisierung in der Bevölkerung erreicht ist. Bis dahin kann die Eindämmungsstrategie der Pandemie nicht in weiter aneinander gereihten Lockdowns bestehen.
Es bedarf vernünftiger Strategien mit intelligenten Hygienekonzepten, bei denen der Einzelhandel, Schulen und Kitas geöffnet bleiben können.
Als Beispiele ohne Vollständigkeit wären hier Luftfilteranlagen in Schulen und Kitas, Schnelltests für Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen, reservierte Einkaufszeiten für Risikogruppen, Entzerrung von Kundenströmen und die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln mit FFP2- oder OP-Masken zu nennen, die jetzt sowieso verpflichtend sind.
Die Restaurants z.B. hatten Hygienekonzepte vorbildlich umgesetzt, wurden aber unsinnigerweise trotzdem geschlossen. Diese Hygienekonzepte könnten insoweit noch verbessert werden, indem man sich – wie es in anderen Ländern z.B. Australien stattfindet – vor dem Betreten wie z.B. Restaurants und Handelsgeschäfte etc. mittels einer APP per QR-Code einscannt, um so nach einer Covid-Ansteckung eine bessere Nachverfolgung zu erhalten.
Wir können und dürfen nicht weiterhin unsere Kinder von der Bildung fernhalten und komplette Innenstädte stilllegen.
Wir werden lernen müssen, mit diesem Virus zu leben, so wie wir in der Vergangenheit auch gelernt haben, mit anderen Viren zu leben. Diskussionen zu
„Null-Covid“ sind unseriös und vollkommen illusorisch. Selbst namhafte Virologen sagen, dass wir in Zukunft mit dem Covid19-Virus leben müssen und diesen maximal wie derzeit die Grippe behandeln können werden.
Selbst eine geforderte Inzidenz von 50 ist eine rein willkürlich gewählte Zahl, die auch unser Landrat Stephan Pusch (CDU) nicht nachvollziehen kann, wie er in seinem Lageberichtsvideo vom 28.01.2021 und in diversen darauffolgenden Fernsehbeiträgen betonte. Er sagte auch, dass wir uns den Lockdown für die Branchen und Schulen nicht länger erlauben können. Dies sehen wir ähnlich.
„Die im Dunkeln sieht man nicht“ … was meinen wir damit?
Was sich aktuell wirtschaftlich, finanziell, menschlich, aber auch gesundheitlich (z.B.: verschobene Operationen, Depressionen, Suizide, etc.) im Verborgenen abspielt, sieht man nicht und es wird kaum registriert.
Es sind auch unsere Gewerbetreibenden hier in Heinsberg, die unter den Lockdown-Maßnahmen wirtschaftlich unter massiven Druck geraten, manchen Betrieben steht das „Wasser buchstäblich bis zum Hals“. Daran ändern auch die Überbrückungs- und Soforthilfen der Bundesregierung wenig, wenn man hört, dass die Überbrückungshilfen für November in großen Teilen bis Ende Januar noch nicht geflossen waren oder viel zu schleppend geflossen sind. Die Überbrückungshilfe, die dem Handel im Dezember helfen sollte, konnte man im Januar noch nicht einmal beantragen. Wir möchten in diesem Zusammenhang insbesondere auf den „Hilferuf“ des Gewerbe- und Verkehrsvereins vom 12.02.2021 hinweisen, der an verschiedene Politiker*innen aller politischen Ebenen ging und der uns als GRÜNE-Fraktion noch am gleichen Tag veranlasste, eine Erörterung des Themas fraktionsübergreifend mit dem Bürgermeister anzuregen.
Es sind auch unsere Bürger*innen hier in Heinsberg und insbesondere die Eltern, die durch die Lockdown-Maßnahmen stark belastet werden. Für viele ist einfach das Limit erreicht, wo sie nicht mehr können, weder finanziell, weil die Reserven aufgebraucht sind und das Geld knapp wird, noch psychisch, weil sie sich zwischen „Homeschooling“ und „Homeoffice“ aufreiben.
Es sind auch unsere Schüler*innen hier in Heinsberg, die quasi bisher ein ganzes Schuljahr verloren haben oder zumindest erhebliche Defizite in der Bildung hinnehmen müssen. Schwächere Schüler*innen werden vollkommen den Anschluss verpassen und auf der Strecke bleiben. Selbst Studierenden macht das „Online-Studium“ zu schaffen.
Eine verlässliche Perspektive, wie es in Zukunft weitergehen kann, wann und unter welchen Voraussetzungen die Schulen, Kitas und der Handel seine Türen wieder (dauerhaft) öffnen kann, bleibt die Bundespolitik schuldig.
Selbstverständlich ist uns bewusst, dass wir als Kommunalpolitiker*innen keinen Einfluss auf die Bundespolitik haben und diesbezüglich wenig ändern können, aber wir alle, die wir hier in Heinsberg kommunalpolitische Verantwortung tragen, sollten uns bewusst sein, dass eine Politik des Lockdowns einen fraglichen Effekt hat und daneben erhebliche Kollateralschäden erzeugt, die Bildung erheblich beeinträchtigt und unsere Wirtschaft auch hier in Heinsberg in den Ruin führt. Hierüber müssen wir als Kommunalpolitiker*innen zumindest einmal reden, es darf kein Tabu sein und wir dürfen auch als Rat der Stadt Heinsberg nicht weiter den „Kopf in den Sand“ stecken und alle Maßnahmen kommentarlos akzeptieren.
Wir sehen es als unsere Pflicht an, die Stimme für unsere Bürger*innen und Eltern, für unsere Schüler*innen und auch für unsere Gewerbetreibenden und den Handel zu erheben und sie im Rahmen unserer Möglichkeiten zu unterstützen, denn andernfalls werden wir bald keine Gewerbetreibenden mehr unterstützen können.
Wir sollten auch als Rat der Stadt Heinsberg gemeinsam mit der Verwaltung das Thema erörtern und diskutieren und uns an übergeordnete Ebenen wenden.
Unsere Haushalte der nächsten Jahre, ja sogar Jahrzehnte, werden von den Auswirkungen der Lockdown-Politik sehr stark betroffen sein!
Haushalt:
Aufgrund der COVID-19-Pandemie hat das Land Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ erlassen.
Diesbezüglich ist die Summe der auf das Haushaltsjahr 2021 entfallenden Haushaltsbelastung durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu prognostizieren und auf der Ebene des Ergebnisplanes in einer Nebenrechnung darzustellen. Die prognostizierte Haushaltsbelastung ist als außerordentlicher Ertrag in den Ergebnisplan einzustellen und bilanziell gesondert auszuweisen.
Die mit dem Haushaltsjahr 2020 erstmalig anzusetzende Bilanzierungshilfe ist beginnend im Haushaltsjahr 2025 linear über 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben.
Den Kommunen steht das einmalig auszuübende Recht zu, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen.
Welche Auswirkung wird diese Regelung haben? Dies ist einfach gesagt: Die Lösung des aktuellen Problems wird auf den Schultern kommender Generationen ausgetragen.
Es gibt Anzeichen dafür, dass das Rechnungsergebnis des Jahresabschlusses 2020 vermutlich besser ausfallen wird als geplant, allerdings hat die Stadt Heinsberg nach Maßgabe des Gewerbesteuerausgleichsgesetzes eine Landeszuweisung in Höhe von 3.951.776 Euro erhalten (Mitteilungen des Bürgermeisters in der Ratssitzung vom 16.12.2020).
Zum vorliegenden Haushaltsentwurf 2021 werden wir nicht detailliert in das Zahlenwerk des Haushaltsentwurfs einsteigen, da man die Zahlen im vorliegenden Werk nachlesen kann.
Aufgrund der Mittelanmeldungen im Zuge der Haushaltsplanung 2021 verringert sich die allgemeine Rücklage auch in diesem Jahr wieder und zwar um 2,344 Mio Euro.
Schaut man sich die Mittelanforderungen einmal genauer durch, so bleibt
festzustellen, dass es keine außerordentlichen Anforderungen gibt, die nicht zu rechtfertigen wären. Aus unserer Sicht beschränken sich die angeforderten Mittel auf das notwendige Maß. Wir sehen hier keine Einsparmöglichkeiten, sodass wir leider mit der auch in diesem Jahr zu verzeichnenden Verringerung der allgemeinen Rücklage leben müssen.
Als positiv bewerten wir, dass die Realsteuerhebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuern A und B unverändert beibehalten werden, sodass in diesem Jahr keine höheren Belastungen auf unsere Gewerbetreibenden und unsere Bürger*innen zukommen werden.
Aus heutiger Sicht sind Erhöhungen der seit 2016 konstanten Realsteuerhebesätze auch im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2024 nicht vorgesehen!
Auch dies ist zunächst positiv zu bewerten, allerdings gilt es zu betonen, dass dies „aus heutiger Sicht“ nicht notwendig erscheint. Warten wir ab, wie sich die Lage im laufenden Jahr entwickeln wird, da derzeit nicht bekannt ist, welche pandemischen Auswirkungen und damit verbundenen Belastungen im Laufe des Jahres noch auf uns zukommen werden.
Die Höhe der in Heinsberg erhobenen Realsteuerhebesätze liegt im
Vergleich zu anderen NRW-Kommunen im Durchschnitt. Im Vergleich zu den Kommunen des Kreises Heinsberg liegen wir im oberen Drittel.
Erfreulich ist die Entwicklung der absoluten Verschuldung.
Diese ist mittlerweile unter das Niveau von 2005 gesunken, Tendenz weiter sinkend, was einerseits der aktuellen Zinssituation (seit 2016 Null-Zins-Politik) zu verdanken ist, andererseits aber auch auf eine kontinuierlich in den Fokus genommene Entschuldung (Kredittilgung) zurückzuführen ist.
Die beschlossene Nachhaltigkeitssatzung verbietet eine weitere Verschuldung und das Festhalten daran ist aus unserer Sicht zur weiteren Konsolidierung des Haushalts unerlässlich, auch und insbesondere im Hinblick auf die noch zu erwartenden pandemischen Auswirkungen.
Auch wenn ein Festhalten an der Nachhaltigkeitssatzung zu Lasten von Investitionen geht, so sollten wir in der momentan unsicheren Lage mit diesen so oder so zurückhaltend sein.
Die relative Veränderung der allgemeinen Rücklage ist im Haushaltsentwurf mit 1,795 % im unkritischen Bereich und auch für die nächsten Jahre scheint sich dieser Trend fortzusetzen, zumindest aus heutiger Sicht. Damit besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes weder in Planjahr 2021 und aller Voraussicht nach auch nicht in den folgenden Finanzplanungsjahren.
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen scheint uns der Haushaltsentwurf ordnungsgemäß und seriös aufgestellt zu sein, sodass wir keine nennenswerten Beanstandungen äußern können.
Auch wenn die Haushaltslage in Heinsberg als angespannt zu bewerten ist, so stimmen wir diesem Haushaltsentwurf zu.