Die Fraktion beantragt am 06.08.2026 folgendes:
Der Stadtrat beschließt folgende Ergänzungen zur „Satzung der Stadt Heinsberg über
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen“:
- Obergrenze: Der Stadtrat beschließt, dass die Anzahl von sogenannten „Laternenplakaten“ bei Wahlen im Stadtgebiet Heinsberg auf öffentlichen Straßen für jede Partei und deren Kandidat*innen sowie für parteilose Kandidaturen auf eine Obergrenze von maximal 400 Plakat-Standorten beschränkt wird.
- Abstandsregel: Der Stadtrat beschließt, dass für jedes Plakat einer Partei/Einzelkandidatur ein Abstand von mindestens fünf Laternen einzuhalten ist. Diese Regelung gilt für parteiinterne Plakate. Plakate unterschiedlicher Parteien/Einzelkandidaturen dürfen weiterhin nebeneinander angebracht werden.
- Dauer: Der Stadtrat beschließt eine zeitliche Beschränkung für die Platzierung von
Wahlwerbung einheitlich für alle Parteien und parteilosen Kandidaturen, frühestens
zehn Wochen vor dem Wahltag und spätestens zwei Wochen nach dem Wahltag.
Den vollständigen Antrag könnt ihr hier nachlesen:
